Wir führen für Sie Krankenfahrten durch, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können.
Dazu gehören unter anderem:
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Fahrten zur ambulanten Behandlung
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Dialysefahrten
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Fahrten zur Strahlentherapie
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Fahrten zur Chemotherapie
Voraussetzungen sind:
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Die medizinische Notwendigkeit. Diese bescheinigt der Arzt mit dem Ausstellen der „Verordnung einer Krankenbeförderung mit Mietwagen”
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und die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Fahrtkosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als
die tatsächlichen Kosten für die Fahrt). Genehmigt werden nur Fahrten zur nächsten Behandlungsmöglichkeit.
Wenn Sie nun die Quittungen sammeln, besteht die Möglichkeit, im Laufe eines Jahres von den Zuzahlungen befreit zu werden, wenn Sie 2 % Ihres
Jahresbruttoeinkommens an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet haben. Bei chronisch Kranken zur Zeit 1 %.
Wenn Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen haben (Ausfertigung für das Transportunternehmen) und der Arzt Ihnen die Verordnung zur Krankenbeförderung
ausgestellt hat, geben Sie die Unterlagen einfach dem Fahrer. Wir rechnen dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Jeder Patient sollte die Einzelheiten im Vorfeld mit seiner Krankenkasse besprechen, da diese im Einzelfall entscheidet. Speziell bei Serienbehandlungen gibt es
verschiedene Verfahrensweisen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.